Anlage 2.8 (zu § 4 Absatz 4) Mindestdauer des Unterrichts für den klassenspezifischen Zusatzstoff
AM | 2 Doppelstunden |
A1, A2, A | 4 Doppelstunden |
B | 2 Doppelstunden |
C1 | 6 Doppelstunden |
C1 (Vorbesitz D1) | 2 Doppelstunden |
C1 (Vorbesitz D) | 2 Doppelstunden |
C | 10 Doppelstunden |
C (Vorbesitz C1) | 4 Doppelstunden |
C (Vorbesitz D1) | 4 Doppelstunden |
C (Vorbesitz D) | 2 Doppelstunden |
CE | 4 Doppelstunden |
D1 | 10 Doppelstunden |
D1 (Vorbesitz C1) | 4 Doppelstunden |
D1 (Vorbesitz C) | 4 Doppelstunden |
D | 18 Doppelstunden |
D (Vorbesitz C) | 8 Doppelstunden |
D (Vorbesitz C1) | 12 Doppelstunden |
D (Vorbesitz D1) | 8 Doppelstunden |
L | 2 Doppelstunden |
T | 6 Doppelstunden |
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 4 FahrschAusbO Theoretischer Unterricht (vom 01.06.2022) ... (4) Die Mindestdauer des klassenspezifischen Teils (Zusatzstoff) richtet sich nach Anlage 2.8 . Der Unterricht ist auch in Einzelstunden zulässig. (5) Die Ausbildung ...
§ 8 FahrschAusbO Ordnungswidrigkeiten (vom 01.01.2020) ... oder fahrlässig 1. entgegen § 4 Absatz 3 oder 4 in Verbindung mit Anlage 2.8 den dort vorgeschriebenen theoretischen Unterricht nicht erteilt oder erteilen lässt, ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSiebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1394; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Artikel 3 7. FeVuaÄndV Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (vom 15.01.2013) ... 96" eingefügt. d) Die Fußnote 1 wird gestrichen. 5. Anlage 2.8 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2.8 (zu § 4 Absatz 4) Mindestdauer des ... 1 wird gestrichen. 5. Anlage 2.8 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2.8 (zu § 4 Absatz 4) Mindestdauer des Unterrichts für den klassenspezifischen ...
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