Anlage 7.1 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSiebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1394; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Verordnung zur Neufassung fahrlehrerrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2
Artikel 5 FahrlRNV Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung ... geändert: 1. In § 6 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „nach den Anlagen 7.1 bis 7.3" durch die Wörter „nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum ... Absatz 1 Nummer 23" ersetzt. bb) In Nummer 6 werden die Wörter „nach Anlage 7.1 bis 7.3" durch die Wörter „nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum ... ersetzt. cc) In Nummer 7 werden die Wörter „nach den Anlagen 7.1 bis 7.3" durch die Wörter „nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum ... 1 Nummer 23" ersetzt. bb) In Nummer 6 werden die Wörter „nach den Anlagen 7.1 bis 7.3" durch die Wörter „nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum ... Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz" ersetzt. 3. Die Anlagen 7.1 , 7.2 und 7.3 werden ...
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