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Zitierungen von § 156 GenG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 156 GenG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GenG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Genossenschaftsregisterverordnung (GenRegV)
neugefasst durch B. v. 16.10.2006 BGBl. I S. 2268; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338
§ 4 GenRegV Bekanntmachung der Registereintragungen (vom 01.08.2022)
... Eintragung ist unverzüglich zum Abruf über das nach § 156 des Genossenschaftsgesetzes in Verbindung mit § 9 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs bestimmte elektronische Informations- ...

Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Artikel 4 EGSCE Änderung der Verordnung über das Genossenschaftsregister
... Direktoren," eingefügt. 3. In § 4 wird die Angabe „(Gesetz § 156 )" gestrichen. 4. Dem § 5 wird folgender Absatz 5 angefügt:  ...
Anlage 1 EGSCE (zu Artikel 3 Abs. 2)
...  Schlussvorschriften § 155 Altregister im Beitrittsgebiet § 156 Bekanntmachung von Eintragungen § 157 Anmeldungen zum Genossenschaftsregister ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 3 EHUG Änderung des Genossenschaftsgesetzes
... 339 Abs. 2" ersetzt. 11. § 84 Abs. 3 wird aufgehoben. 12. § 156 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2541, 2019 I S. 162
Artikel 8 ReRaG Änderung des Genossenschaftsgesetzes
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 156 wie folgt gefasst: „§ 156 Anwendbarkeit von Vorschriften über das ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 156 wie folgt gefasst: „ § 156 Anwendbarkeit von Vorschriften über das Handelsregister; Bekanntmachung von ... das Wort „Verarbeitung" durch das Wort „Speicherung" ersetzt. 3. § 156 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 156 Anwendbarkeit von Vorschriften über das Handelsregister; Bekanntmachung von ...

Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Artikel 11 EGSCE Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
... vom 20. Juli 2006 (BGBl. I S. 1721) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 156 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften" durch die ... betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften" durch die Wörter „§ 156 Abs. 1 Satz 1 des Genossenschaftsgesetzes" ersetzt.  ...

Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
Artikel 6 DiRUG Änderung der Genossenschaftsregisterverordnung
... Registereintragungen Die Eintragung ist unverzüglich zum Abruf über das nach § 156 des Genossenschaftsgesetzes in Verbindung mit § 9 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs bestimmte elektronische Informations- ...
Artikel 22 DiRUG Änderung des Genossenschaftsgesetzes
...  1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 156 wird wie folgt gefasst: „§ 156 Anwendbarkeit von Vorschriften über ... geändert: a) Die Angabe zu § 156 wird wie folgt gefasst: „ § 156 Anwendbarkeit von Vorschriften über das Handelsregister; Bekanntmachung von Eintragungen, ... „(1)" wird gestrichen. b) Absatz 2 wird aufgehoben. 12. § 156 wird wie folgt gefasst: „§ 156 Anwendbarkeit von Vorschriften über das ... Absatz 2 wird aufgehoben. 12. § 156 wird wie folgt gefasst: „ § 156 Anwendbarkeit von Vorschriften über das Handelsregister; Bekanntmachung von Eintragungen, ...