(1)
1Betreiber von Anlagen gemäß §
2 Absatz 2 müssen dem Netzbetreiber, an dessen Netz ihre Anlage unmittelbar angeschlossen ist, die Zugangsbestätigung gemäß §
12 Satz 2 Nummer 2 innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Nachrüstungsaufforderung gemäß §
12 Satz 1 übersenden.
2Die Frist nach Satz 1 gilt nicht als Frist im Sinne des §
100 Absatz 4 des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
(2) Betreiber von Anlagen gemäß §
2 Absatz 2 müssen, wenn nicht eine Ausnahme von der Nachrüstungspflicht gemäß §
15 vorliegt, durch Nachrüstung dafür sorgen, dass die Frequenzschutzeinstellungen ihrer Anlage den Vorgaben des Netzbetreibers gemäß §
12 Satz 2 Nummer 1 entsprechen.
(3)
1Betreiber von Anlagen gemäß §
2 Absatz 2 müssen die Nachrüstung durch eine Fachkraft gemäß DIN VDE 0105-100:2009-10 Abschnitt 3.2.3
1 innerhalb der Frist des §
18 durchführen lassen.
2Soweit ein Betreiber die an die Fachkraft gestellten Voraussetzungen erfüllt, kann er die Nachrüstung selbst durchführen.
3Ein Nachweis der Fachkunde der Fachkraft nach Satz 1 ist der Nachrüstungsbestätigung gemäß §
12 Satz 2 Nummer 3 beizufügen.
(4) Die Nachrüstung muss dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlage unmittelbar angeschlossen ist, durch Übermittlung der vollständig ausgefüllten und von dem Betreiber der Anlage und der Fachkraft im Sinne von Absatz 3 Satz 1 unterzeichneten Nachrüstungsbestätigung gemäß §
12 Satz 2 Nummer 3 nachgewiesen werden.
(5) Wenn die Frequenzschutzeinstellungen der Anlage bereits den Vorgaben des Netzbetreibers gemäß §
12 Satz 2 Nummer 1 oder den geltenden technischen Richtlinien gemäß §
15 Absatz 1 Nummer 3 entsprechen, beschränkt sich die Verpflichtung darauf, das Erfüllen der Vorgaben durch die Bestätigung einer Fachkraft gemäß Absatz 3 Satz 1 nachzuweisen.
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Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
§ 23 SysStabV Ordnungswidrigkeiten (vom 14.03.2015) ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 13 Absatz 1 Satz 1 eine Zugangsbestätigung nicht oder nicht rechtzeitig übersendet, ... nicht oder nicht rechtzeitig übersendet, 2. entgegen § 13 Absatz 2 nicht dafür sorgt, dass die Frequenzschutzeinstellungen den dort genannten Vorgaben ... Frequenzschutzeinstellungen den dort genannten Vorgaben entsprechen, 3. entgegen § 13 Absatz 3 Satz 1 eine Nachrüstung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig durchführen ...
V. v. 09.03.2015 BGBl. I S. 279
Artikel 1 SysStabVÄndV Änderung der Systemstabilitätsverordnung ... Formularvordrucke sind von den Netzbetreibern zur Verfügung zu stellen. § 13 Pflichten der Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Windenergie, fester Biomasse, ... gemäß § 2 Absatz 2 nachweist, dass eine Nachrüstung gemäß § 13 Absatz 2 1. den Austausch des Antriebsstrangs, des Generators oder der ... Im Falle des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 ist durch eine Fachkraft im Sinne des § 13 Absatz 3 Satz 1 zu bestätigen, dass an der Anlage eine Wirkleistungsreduktionskennlinie im ... erbracht, so ist der Betreiber der Anlage weiterhin zur Nachrüstung gemäß § 13 Absatz 2 bis 5 verpflichtet. Der Netzbetreiber teilt dem Betreiber der Anlage schriftlich oder ... nicht erbracht wurde und fordert ihn erneut zur Nachrüstung gemäß § 13 Absatz 2 bis 5 auf. § 18 Frist zur Nachrüstung (1) Betreiber von ... Dezember gemeinsam einen Bericht über den Stand der Nachrüstung nach den §§ 11 bis 19 zu erstellen und der Bundesnetzagentur zu übermitteln. Diese kann im Verfahren nach ... sind berechtigt, die ihnen durch ihre Verpflichtungen nach den §§ 11 bis 21 zusätzlich entstehenden jährlichen Kosten über die Netzentgelte geltend zu ... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 13 Absatz 1 Satz 1 eine Zugangsbestätigung nicht oder nicht rechtzeitig übersendet, ... nicht oder nicht rechtzeitig übersendet, 2. entgegen § 13 Absatz 2 nicht dafür sorgt, dass die Frequenzschutzeinstellungen den dort genannten Vorgaben ... den dort genannten Vorgaben entsprechen, 3. entgegen § 13 Absatz 3 Satz 1 eine Nachrüstung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig durchführen ...
V. v. 14.09.2016 BGBl. I S. 2147