Artikel 1 - Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2012/2013 (BBVAnpG 2012/2013)

Artikel 1 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes für das Jahr 2012


Artikel 1 wird in 7 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. März 2012 BBesG § 14, § 79, Anlage IV, Anlage V, Anlage VI, Anlage VIII, Anlage IX

Das Bundesbesoldungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1583) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 14 wird wie folgt geändert:

a)
Der Wortlaut wird Absatz 1.

b)
Die folgenden Absätze 2 bis 4 werden angefügt:

„(2) Ab 1. März 2012 gelten unter Berücksichtigung einer Erhöhung

1.
des Grundgehaltes,

2.
des Familienzuschlages mit Ausnahme der Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 5,

3.
der Amtszulagen

um jeweils 3,3 vom Hundert die Monatsbeträge der Anlagen IV, V und IX dieses Gesetzes sowie in den Fällen des § 76 die Monatsbeträge der Anlagen 1 und 2 des Besoldungsüberleitungsgesetzes.

(3) Ab 1. März 2012 gelten für den Auslandszuschlag unter Berücksichtigung einer Erhöhung

1.
der Ober- und Untergrenzen der Grundgehaltsspannen um 3,3 vom Hundert und

2.
der Monatsbeträge der Zonenstufen um 2,64 vom Hundert

die Monatsbeträge der Anlage VI.

(4) Ab 1. März 2012 gelten unter Berücksichtigung einer Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 50 Euro die Monatsbeträge der Anlage VIII."

2.
§ 79 wird aufgehoben.

3.
Die Anlagen IV, V, VI, VIII und IX erhalten die aus den Anhängen 1 bis 5 zu diesem Gesetz ersichtliche Fassung.

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Zitierungen von Artikel 1 BBVAnpG 2012/2013

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 BBVAnpG 2012/2013 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBVAnpG 2012/2013 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anhang 1 BBVAnpG 2012/2013 zu Artikel 1 Nummer 3
Anhang 2 BBVAnpG 2012/2013 zu Artikel 1 Nummer 3
Anhang 3 BBVAnpG 2012/2013 zu Artikel 1 Nummer 3
Anhang 4 BBVAnpG 2012/2013 zu Artikel 1 Nummer 3
Anhang 5 BBVAnpG 2012/2013 zu Artikel 1 Nummer 3
... 8 2 411,84 *) Nach Maßgabe des Artikels 1 § 5 des Haushaltsstrukturgesetzes vom 18. Dezember 1975 (BGBl. I S. 3091). **) ...
Anhang 9 BBVAnpG 2012/2013 zu Artikel 2 Nummer 2
... 8 2 416,78 *) Nach Maßgabe des Artikels 1 § 5 des Haushaltsstrukturgesetzes vom 18. Dezember 1975 (BGBl. I S. ...
Anhang 14 BBVAnpG 2012/2013 zu Artikel 3 Nummer 2
... 8 2 421,78 *) Nach Maßgabe des Artikels 1 § 5 des Haushaltsstrukturgesetzes vom 18. Dezember 1975 (BGBl. I S. ...


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