Synopse aller Änderungen der Verordnung zur Änderung arbeitszeitrechtlicher Vorschriften am 01.06.2017

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Juni 2017 durch Artikel 10 des BGVerhG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der ArbZRÄndV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.06.2017 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 01.06.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 10 G. v. 08.06.2017 BGBl. I S. 1570
 (keine frühere Fassung vorhanden)
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 3 Inkrafttreten


(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(Text alte Fassung)

(2) Artikel 2 tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft.

(Text neue Fassung)

(2) Artikel 2 tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.




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