Das Bundesamt für Justiz, der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und die von den Landesregierungen bestimmten Kontaktstellen nach
§ 12 Absatz 2 des Eurojust-Gesetzes sind zugleich Eurojust-Anlaufstellen nach Artikel 20 Absatz 1 der
Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und zur Ersetzung und Aufhebung des
Beschlusses 2002/187/JI des Rates (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 138 - Eurojust-Verordnung).
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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