Eingangsformel - Verordnung zur Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften in pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen (PflSchRBußGAnpV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet auf Grund des § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3, 5 bis 9 und 11 bis 15 in Verbindung mit Absatz 2, des § 7 Absatz 1 Satz 1 und 2 Nummer 1 und 2 Buchstabe a bis g, des § 14 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2, des § 16 Absatz 4 und des § 32 Absatz 4 des Pflanzenschutzgesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, 1281) hinsichtlich

-
des § 14 Absatz 1 Nummer 2 bis 5, auch in Verbindung mit Absatz 2, des Pflanzenschutzgesetzes im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie und für Arbeit und Soziales sowie

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des § 14 Absatz 1 Nummer 1, auch in Verbindung mit Absatz 2, des Pflanzenschutzgesetzes auch im Einvernehmen mit den Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie, für Arbeit und Soziales, für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und für Gesundheit:



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