(1) Das Umweltbundesamt erhebt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (gebührenfähige Leistungen) im Zusammenhang mit der Ausstellung, Übertragung, Anerkennung und Entwertung von Herkunftsnachweisen sowie für die Nutzung des Herkunftsnachweisregisters Gebühren nach
Anlage 1 und Auslagen.
(2) Das Umweltbundesamt erhebt für gebührenfähige Leistungen im Zusammenhang mit der Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Regionalnachweisen sowie für die Nutzung des Regionalnachweisregisters Gebühren nach
Anlage 2 und Auslagen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Verordnung zur Einrichtung des Regionalnachweisregisters, zur Fortentwicklung des Herkunftsnachweisregisters und zur Änderung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Gebührenverordnung
V. v. 08.11.2018 BGBl. I S. 1853
Artikel 2 HkRNDV2018EV Änderung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Gebührenverordnung ... 2016 (BGBl. I S. 3106) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die §§ 1 und 2 werden durch folgende §§ 1 bis 3 ersetzt: „§ 1 ... ist, wird wie folgt geändert: 1. Die §§ 1 und 2 werden durch folgende §§ 1 bis 3 ersetzt: „§ 1 Gebühren und Auslagen (1) Das ... Die §§ 1 und 2 werden durch folgende §§ 1 bis 3 ersetzt: „ § 1 Gebühren und Auslagen (1) Das Umweltbundesamt erhebt für Amtshandlungen im ... 2. Die Anlage wird durch folgende Anlagen 1 und 2 ersetzt: „Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1 ) Gebührenverzeichnis zum Herkunftsnachweisregister ... nach Nummer 1 pro Jahr 50 Anlage 2 (zu § 1 Absatz 2 ) Gebührenverzeichnis zum Regionalnachweisregister ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Gebührenverordnung
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3730