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Zitierungen von § 60 KrW-/AbfG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 60 KrW-/AbfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KrW-/AbfG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 KrW-/AbfG Begriffsbestimmungen (vom 01.02.2007)
... Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Inertabfälle zu bestimmen.  ...
§ 6 KrW-/AbfG Stoffliche und energetische Verwertung
... Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für bestimmte Abfallarten aufgrund der ...
§ 7 KrW-/AbfG Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft (vom 21.07.2006)
... Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zur Erfüllung der Pflichten ...
§ 8 KrW-/AbfG Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft im Bereich der landwirtschaftlichen Düngung (vom 14.10.2011)
... Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für den Bereich der Landwirtschaft ...
§ 12 KrW-/AbfG Anforderungen an die Abfallbeseitigung (vom 21.07.2006)
... Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Erfüllung der Pflichten nach ... (2) Die Bundesregierung erläßt nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60 ) mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung dieses Gesetzes und der aufgrund dieses ...
§ 23 KrW-/AbfG Verbote, Beschränkungen und Kennzeichnungen
... 22 wird die Bundesregierung ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, daß 1.  ...
§ 24 KrW-/AbfG Rücknahme- und Rückgabepflichten
... 22 wird die Bundesregierung ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, daß Hersteller oder ...
§ 25 KrW-/AbfG Freiwillige Rücknahme (vom 01.02.2007)
... die freiwillige Rücknahme von Abfällen nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60 ) Zielfestlegungen treffen, die innerhalb einer angemessenen Frist zu erreichen sind. Sie ...
§ 32 KrW-/AbfG Erteilung, Sicherheitsleistung, Nebenbestimmungen
... Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, wann die zuständige ...
§ 41 KrW-/AbfG Abfallbezeichnung, Gefährliche Abfälle (vom 01.02.2007)
... wird die Bundesregierung ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Bezeichnung von Abfällen sowie ...
§ 45 KrW-/AbfG Anforderungen an Nachweise und Register (vom 21.07.2006)
... Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Erfüllung der sich aus den ...
§ 50 KrW-/AbfG Genehmigung für Vermittlungsgeschäfte und in sonstigen Fällen (vom 18.08.2010)
... (2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, daß derjenige,  ...
§ 52 KrW-/AbfG Entsorgungsfachbetriebe, Entsorgergemeinschaften
... (2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Anforderungen an Entsorgungsfachbetriebe ...
§ 54 KrW-/AbfG Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall (vom 01.02.2007)
... Naturschutz und Reaktorsicherheit bestimmt nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Anlagen nach Satz 1, deren Betreiber ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
V. v. 02.07.2008 BGBl. I S. 1139; zuletzt geändert durch Artikel 299 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV)
neugefasst B. v. 15.02.2012 BGBl. I S. 409; zuletzt geändert durch Artikel 298 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Artikel 1 V. v. 26.11.2010 BGBl. I S. 1643, 1644; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3115
Sonstige
Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen
V. v. 26.11.2010 BGBl. I S. 1643
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung
G. v. 15.07.2006 BGBl. I S. 1619, 2007 I S. 2316
Artikel 1 AbfRÜbVefG Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
... wird die Bundesregierung ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Bezeichnung von Abfällen sowie ... (1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 60 ) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Erfüllung der sich aus den ...