Zitierungen von § 6 FinDAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 FinDAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FinDAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18b FinDAG Übernahme der Beschäftigten des Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e. V. (vom 01.07.2022)
...  1. diejenigen Beschäftigten, die Mitglieder der Prüfstelle im Sinne des § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 der Satzung des Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e. V. sind und 2. ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Anlage zu V. v. 29.04.2002 BGBl. I S. 1499; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 959
§ 2 FinDASa Rechte und Pflichten der Organe der Bundesanstalt (vom 01.07.2021)
... mit. (5) Das Direktorium beschließt gemäß § 6 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 5 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes ein Organisationsstatut und einstimmig eine Geschäftsordnung. Das ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Aufsichtsstrukturmodernisierungsgesetz
G. v. 28.03.2008 BGBl. I S. 493
Artikel 1 FinDAStrModG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... der Präsident oder die Präsidentin und der Verwaltungsrat." 2. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Leitung (1) Die Bundesanstalt wird ... der Verwaltungsrat." 2. § 6 wird wie folgt gefasst: „§ 6 Leitung (1) Die Bundesanstalt wird durch das Direktorium gesamtverantwortlich geleitet ...

Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Artikel 4 FISG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... derer sich die Bundesanstalt bei der Durchführung ihrer Aufgaben bedient." 4. § 6 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... 1. diejenigen Beschäftigten, die Mitglieder der Prüfstelle im Sinne des § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 der Satzung des Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e. V. sind und  ...

FMSA-Neuordnungsgesetz (FMSANeuOG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3171
Artikel 2 FMSANeuOG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... Grundlage des Restrukturierungsfondsgesetzes übertragenen Aufgaben wahr." 4. § 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 wird das Wort „vier" ...

Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 30.06.2021 BAnz AT 30.06.2021 V1
Artikel 1 5. FinDASaVÄndV
... Finanzaufsichtssystems mit. (5) Das Direktorium beschließt gemäß § 6 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 5 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes ein Organisationsstatut und einstimmig eine Geschäftsordnung. Das Organisationsstatut und die ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 06.08.2008 BGBl. I S. 1731
Artikel 1 2. FinDASaVÄndV
... wie folgt gefasst: „Das Direktorium beschließt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 5 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes einstimmig ein ...


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