Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 11 FinDAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 FinDAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FinDAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4b FinDAG Beschwerden (vom 13.10.2023)
... dem Beschwerdeführer in angemessener Frist zu der Beschwerde unter Beachtung des § 11 Stellung zu nehmen. Bei geeigneten Beschwerden kann die Bundesanstalt auf ...
 
Zitat in folgenden Normen

Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Anlage zu V. v. 29.04.2002 BGBl. I S. 1499; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 24.06.2022 BGBl. I S. 959
§ 3 FinDASa Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrats (vom 01.07.2021)
... berechtigen würde, oder eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht aus § 11 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes . Dem Mitglied ist zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. (4) ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Artikel 4 FISG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 11 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 11a Private Finanzgeschäfte ... von § 43 Absatz 8 des Bundesbesoldungsgesetzes abweichen." 7. Nach § 11 wird folgender § 11a eingefügt: „§ 11a Private ...

Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht
G. v. 28.11.2012 BGBl. I S. 2369
Artikel 2 FinStabGEG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... dem Beschwerdeführer in angemessener Frist zu der Beschwerde unter Beachtung des § 11 Stellung zu nehmen. Bei geeigneten Beschwerden kann die Bundesanstalt auf Möglichkeiten zur ...