Zitierungen von § 21 FinDAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 FinDAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FinDAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446, 2019 I 1113
Artikel 14 ZAGEG 2018 Folgeänderungen
... 1" und die Angabe „§ 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3" durch die Wörter „ § 21 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3" ersetzt. b) In Buchstabe b wird jeweils die Angabe „§ 4 Abs. ...


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