Zitierungen von § 4b FinDAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4b FinDAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FinDAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Kreditzweitmarktgesetz (KrZwMG)
Artikel 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411, S. 2
§ 40 KrZwMG Beschwerden über Kreditdienstleistungsinstitute, Kreditkäufer und Auslagerungsunternehmen
... Kreditdienstleister oder Auslagerungsunternehmen bei der Bundesanstalt einlegen. § 4b des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes gilt entsprechend. Die Möglichkeit zur Einreichung der Beschwerde und das ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Artikel 25 VRUG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
...  § 4b Absatz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 31. Mai 2023 ...


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