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Zitierungen von § 16s FinDAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16s FinDAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FinDAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 FinDAG Umlage (vom 01.07.2021)
... die Abwicklungsanstalten sowie die Bilanzkontrollemittenten nach Maßgabe der §§ 16a bis 16s ...
§ 24 FinDAG Übergangsbestimmungen zu Kosten, Haushalt und Umlageerhebung für den Aufgabenbereich Bilanzkontrolle (vom 01.07.2021)
... das Haushaltsjahr folgenden Jahres. (7) Die §§ 16 bis 16m und 16o bis 16s in der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung sind erstmals auf das Umlagejahr 2022 ...
 
Zitat in folgenden Normen

EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz (EU-VSchDG)
Artikel 1 G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3367; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
§ 11 EU-VSchDG Umlagen und Kostenerstattung; Verordnungsermächtigung (vom 01.08.2022)
... 1 Satz 1 umzulegenden Kosten sind in die Umlage einzubeziehen, die nach den §§ 16 bis 16r des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes erhoben wird. Dabei sind Unternehmen nach § 2 Nummer 2 Buchstabe a dem ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Artikel 4 FISG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... Beschäftigten der Bundesanstalt". b) Die Angaben zu den §§ 16l bis 16r werden durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 16l Aufgabenbereich ... Beitreibung § 16q Festsetzungsverjährung § 16r Zahlungsverjährung § 16s Erstattung überzahlter ... „§§ 16e bis 16l" ersetzt. 16. Die bisherigen §§ 16n bis 16r werden die §§ 16o bis 16s. 17. Nach § 18a wird folgender § 18b ... ersetzt. 16. Die bisherigen §§ 16n bis 16r werden die §§ 16o bis 16s. 17. Nach § 18a wird folgender § 18b eingefügt:  ... Mai des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. (7) Die §§ 16 bis 16m und 16o bis 16s in der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung sind erstmals auf das Umlagejahr 2022 ...

FMSA-Neuordnungsgesetz (FMSANeuOG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3171
Artikel 2 FMSANeuOG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... 16k Aufgabenbereich Abwicklung". e) Die Angaben zu den §§ 16k bis 16q werden wie folgt gefasst: „§ 16l Entstehung der Umlageforderung, ... Beitreibung § 16p Festsetzungsverjährung § 16q Zahlungsverjährung § 16r Erstattung überzahlter ... Januar des Umlagejahres fällig wird." 20. Die bisherigen §§ 16m bis 16q werden die §§ 16n bis 16r. 21. In § 17 Absatz ... wird." 20. Die bisherigen §§ 16m bis 16q werden die §§ 16n bis 16r. 21. In § 17 Absatz 1 Satz 4 werden die ... geltenden Fassung entsprechend anzuwenden. (8) Die §§ 16 bis 16l und 16n bis 16r in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung sind erstmals auf das Umlagejahr 2018 ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
Artikel 7 WpIGEG Änderungen anderer Rechtsvorschriften
... Absatz 1 Satz 1 umzulegenden Kosten sind in die Umlage einzubeziehen, die nach den §§ 16 bis 16r des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes erhoben wird. Dabei sind Unternehmen nach ...

Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 4 KrZwMGEG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
...  1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 16p bis 16s durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 16p Stundung; Erlass  ... Beitreibung § 16r Festsetzungsverjährung § 16s Zahlungsverjährung § 16t Erstattung überzahlter ... nicht berücksichtigt werden." 14. Die bisherigen §§ 16p bis 16s werden die §§ 16q bis 16t. 15. In § 23 werden die beiden Absätze 12 ... werden." 14. Die bisherigen §§ 16p bis 16s werden die §§ 16q bis 16t. 15. In § 23 werden die beiden Absätze 12 und Absatz 13 durch die ...