Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer aufenthaltsrechtlicher Vorschriften (FreizügG/EUuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Aufenthaltsgesetzes


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 29. Januar 2013 AufenthG § 43

Dem § 43 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 1 und 6 Absatz 2 des Gesetzes vom 1. Juni 2012 (BGBl. I S. 1224) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:

 
„Hiervon ausgenommen sind die Prüfungs- und Nachweismodalitäten der Abschlusstests zu den Integrationskursen, die das Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates regelt."

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer aufenthaltsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 FreizügG/EUuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FreizügG/EUuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Integrationskurstestverordnung (IntTestV)
V. v. 09.04.2013 BGBl. I S. 801
Eingangsformel IntTestV
... Grund des § 43 Absatz 4 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes, der durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 86) eingefügt worden ist, und des § 10 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Betreuungsgeldgesetz
G. v. 15.02.2013 BGBl. I S. 254
Artikel 2 BetrGeldG Folgeänderungen
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 86) geändert worden ist, werden die Wörter ...


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