Artikel 2 - Gesetz zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes (GwGErgG)

Artikel 2 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. Februar 2013 PrüfbV Anlage 6

In Anlage 6 (zu § 21) der Prüfungsberichtsverordnung vom 23. November 2009 (BGBl. I S. 3793), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2959) geändert worden ist, wird die als Nummer 33 bezeichnete Zeile der Tabelle wie folgt gefasst:

„33.§ 9d GwG Besondere Sorgfaltspflichten bei Zahlungs-
vorgängen mittels Zahlungskarte im Zu-
sammenhang mit Glücksspielen im Internet
 ".


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Zitierungen von Artikel 2 GwGErgG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 GwGErgG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GwGErgG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

SEPA-Begleitgesetz
G. v. 03.04.2013 BGBl. I S. 610
Artikel 3 SEPA-BG Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
... Prüfungsberichtsverordnung vom 23. November 2009 (BGBl. I S. 3793), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Februar 2013 (BGBl. I S. 268) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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