(1) In Artikel
1 treten in Nummer 4 §
31 Absatz 2 bis 4, die Nummern 4a und 5a bis 9 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Die Artikel
2 und
2a treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(3) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Dezember 2013 in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 12. März 2013.
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Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen und zur Änderung von Vorschriften des Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
G. v. 24.04.2013 BGBl. I S. 930