Artikel 3 - Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen (BewGewSeeÄndG k.a.Abk.)

G. v. 04.03.2013 BGBl. I S. 362, 1120 (Nr. 12); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 24.04.2013 BGBl. I S. 930
Geltung ab 01.12.2013, abweichend siehe Artikel 3
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Artikel 3 Inkrafttreten


Artikel 3 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) In Artikel 1 treten in Nummer 4 § 31 Absatz 2 bis 4, die Nummern 4a und 5a bis 9 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Die Artikel 2 und 2a treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(3) Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Dezember 2013 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 12. März 2013.


Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen und zur Änderung von Vorschriften des Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen G. v. 24. April 2013 BGBl. I S. 930 m.W.v. 1. Mai 2013

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Frühere Fassungen von Artikel 3 Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.05.2013Artikel 2 Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen und zur Änderung von Vorschriften des Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
vom 24.04.2013 BGBl. I S. 930

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 BewGewSeeÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BewGewSeeÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über konjunkturstatistische Erhebungen in bestimmten Dienstleistungsbereichen und zur Änderung von Vorschriften des Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
G. v. 24.04.2013 BGBl. I S. 930
Artikel 2 DLKonjStatGEG Änderung des Gesetzes zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen
...  3 Absatz 3 des Gesetzes zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für ...


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