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Zitierungen von § 6 Geschäftsordnung des Bundesrates

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 GO-BR verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GO-BR selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 GO-BR Ständiger Beirat
... der Führung der Verwaltungsgeschäfte des Bundesrates. Er entscheidet in den in § 6 Abs. 2 genannten Personalangelegenheiten. Seine Beschlüsse werden in eine Niederschrift ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Hausordnung für das Sekretariat des Bundesrates
B. v. 02.10.2002 BGBl. I S. 3964
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