Artikel 1 - Gesetz zur Umsetzung des Seearbeitsübereinkommens 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation (SeeArbGEG k.a.Abk.)

Artikel 1 Seearbeitsgesetz


Artikel 1 ändert mWv. 1. August 2013 SeeArbG mWv. 25. April 2013

(gesamter Text siehe Seearbeitsgesetz - SeeArbG)



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