§ 58 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 58 BMG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 16 2. DSAnpUG-EU Änderung des Bundesmeldegesetzes ... „§ 31 Verarbeitungsbeschränkungen". e) Die Angabe zu § 58 wird wie folgt gefasst: „§ 58 (weggefallen)". 2. § 2 ... e) Die Angabe zu § 58 wird wie folgt gefasst: „ § 58 (weggefallen) ". 2. § 2 Absatz 4 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 ... Nummer 4 wird aufgehoben. d) Die bisherige Nummer 5 wird Nummer 4. 36. § 58 wird ...
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