interne Verweise§ 16 TierGesG Höhe der Entschädigung ... sich 1. um 50 vom Hundert für Tiere, die, außer in den Fällen des § 15 Nummer 3 und 4, vor Erstattung der Anzeige nachweislich an der Tierseuche verendet oder wegen der Tierseuche ... oder wegen der Tierseuche getötet worden sind, 2. um 20 vom Hundert im Falle des § 15 Nummer 6 . (4) Auf die Entschädigung wird der Wert der nach Maßgabe einer ...
§ 17 TierGesG Ausschluss der Entschädigung ... oder Schlachtstätten zugeführt worden ist; dies gilt nicht in den Fällen des § 15 Nummer 1, 3 bis 6, 6. wildlebende Tiere oder gefangen gehaltene wildlebende Tiere, ...
§ 22 TierGesG Ergänzende Bestimmungen ... oder seine Durchführung es erfordert, gelten die Absätze 1, 4 bis 6 und die §§ 15 bis 21 hinsichtlich der Entschädigungen für Tierverluste auf Grund einer Vorschrift ... Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten gegeben. (6) Ansprüche nach den §§ 15 und 16 Absatz 4 Satz 2 verjähren nach einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10659/v181291.htm