Artikel 1 - Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (NotSanGEG k.a.Abk.)

G. v. 22.05.2013 BGBl. I S. 1348 (Nr. 25); Geltung ab 01.01.2014, abweichend siehe 5
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Artikel 1 Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2014 NotSanG mWv. 28. Mai 2013

(gesamter Text siehe Notfallsanitätergesetz - NotSanG)

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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 NotSanGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NotSanGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 NotSanGEG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Artikel 1 , 3 und 4 treten mit Ausnahme des Artikels 1 § 11 am 1. Januar 2014 in Kraft. Das ... Artikel 1, 3 und 4 treten mit Ausnahme des Artikels 1 § 11 am 1. Januar 2014 in Kraft. Das Rettungsassistentengesetz vom 10. Juli 1989 (BGBl. I S. ... (BGBl. I S. 2686) geändert worden ist, tritt am 31. Dezember 2014 außer Kraft. Artikel 1 § 11 und Artikel 2 treten jeweils am Tag nach der Verkündung dieses Gesetzes in ...


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