interne Verweise§ 2 SeeBewachV Antragsberechtigung und Antrag ... § 4 Absatz 1, 2. das Prozesshandbuch zu den Verfahrensabläufen nach § 5 Absatz 1, 3. Dienstanweisungen nach § 5 Absatz 2, 4. eine Auflistung ... zu den Verfahrensabläufen nach § 5 Absatz 1, 3. Dienstanweisungen nach § 5 Absatz 2, 4. eine Auflistung der vom Bewachungsunternehmen eingesetzten Ausrüstung ...
§ 10 SeeBewachV Sachkunde ... vom 22. Mai 2013 (BMP; VkBl. 2013 S. 655), 12. die Dienstanweisungen nach § 5 Absatz 2, 13. die spezifische Taktik für das Einsatzverfahren auf See sowie ...
§ 13 SeeBewachV Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten ... das gefährdete Gebiet, c) Namen der eingesetzten Wachpersonen und die nach § 5 Absatz 4 erforderlichen Unterlagen, d) Liste der mitgeführten Waffen, Munition ... gemäß den §§ 7 bis 10, 5. die Dienstanweisungen nach § 5 Absatz 2 Satz 1 und Empfangsbescheinigungen nach § 5 Absatz 2 Satz 2, 6. ... 5. die Dienstanweisungen nach § 5 Absatz 2 Satz 1 und Empfangsbescheinigungen nach § 5 Absatz 2 Satz 2, 6. Versicherungsvertrag nach § 12 Absatz 1, 7. ...
§ 16 SeeBewachV Ordnungswidrigkeiten ... dort genannte betriebliche Organisation nicht aufrechterhält, 2. entgegen § 5 Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 5 Absatz 3 einen dort genannten ... 2. entgegen § 5 Absatz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 5 Absatz 3 einen dort genannten Verfahrensablauf nicht oder nicht rechtzeitig festlegt oder nicht, ... in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig dokumentiert, 3. entgegen § 5 Absatz 2 Satz 1 keine Regelung des Wachdienstes vornimmt, 4. entgegen § 5 Absatz 4 ... § 5 Absatz 2 Satz 1 keine Regelung des Wachdienstes vornimmt, 4. entgegen § 5 Absatz 4 Satz 1 nicht sicherstellt, dass die dort genannten Unterlagen vorliegen, 5. ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Seeschiffbewachungsdurchführungsverordnung (SeeBewachDV)V. v. 21.06.2013 BGBl. I S. 1623; zuletzt geändert durch Artikel 102 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Zitat in folgenden NormenSeeschiffbewachungsdurchführungsverordnung (SeeBewachDV)
V. v. 21.06.2013 BGBl. I S. 1623; zuletzt geändert durch Artikel 102 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
§ 3 SeeBewachDV Ablauforganisation ... der von der Bewachungsaufgabe ausgehenden Risiken die Verfahrensabläufe nach § 5 Absatz 1 der Seeschiffbewachungsverordnung und die jeweiligen Verantwortlichkeiten zu ...
§ 11 SeeBewachDV Kommunikationssystem ... auf die Verfahrensabläufe oder die Dienstanweisungen nach § 5 Absatz 2 der Seeschiffbewachungsverordnung auswirken können sowie 4. Empfehlungen ...
§ 12 SeeBewachDV Verfahrensabläufe für den Einsatz ... Für die Planung und Durchführung von Einsätzen auf See ist gemäß § 5 Absatz 1 der Seeschiffbewachungsverordnung erforderlich, dass das Bewachungsunternehmen ... festlegt. Die Verfahrensabläufe sind zu dokumentieren. (2) Die nach § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 der Seeschiffbewachungsverordnung erforderliche Einsatzplanung des ... oberste Anordnungsbefugnis hat, sicherzustellen. Kommt es zum Waffengebrauch, sind die in § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 der Seeschiffbewachungsverordnung genannten Verfahrensregelungen des ... der Kommunikationswege zwischen den Wachpersonen und dem Kapitän gemäß § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 der Seeschiffbewachungsverordnung ist der Einsatzleiter als ... darzulegen, welche Maßnahmen zur Überwachung der Wachpersonen gemäß § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 der Seeschiffbewachungsverordnung getroffen wurden. (7) Das ... (7) Das Verhalten der Wachpersonen bei der Abwehr eines Angriffes ist gemäß § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 der Seeschiffbewachungsverordnung zu dokumentieren. In einem Konzept, das ... werden. (8) Im Rahmen der Darstellung des Verfahrensablaufs gemäß § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 der Seeschiffbewachungsverordnung hinsichtlich der Beschaffung, des ...
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