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Artikel 10 - Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft (TKGBDAG k.a.Abk.)

Artikel 10 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Die Bundesregierung berichtet dem Bundestag zum 31. Dezember 2015 über den Stand der Einführung des Internetprotokolls Version 6 durch Diensteanbieter und die Auswirkungen auf den Schutz der Grundrechte und die Ermittlungsmöglichkeiten der in § 113 des Telekommunikationsgesetzes benannten Stellen.