interne Verweise§ 6 NetzResV Erstattung von Kosten bestehender Anlagen (vom 29.12.2023) ... Die Kosten, die durch die Nutzung der bestehenden Anlagen nach § 5 in der Netzreserve entstehen, werden dem Betreiber der Anlage durch den jeweiligen Betreiber des ... in Form einer angemessenen Verzinsung für bestehende Anlagen nach § 5 Absatz 2 sind nur erstattungsfähig, wenn und soweit eine verlängerte Kapitalbindung in Form von ... (3) Die Kostenregelung nach Absatz 1 Satz 1 umfasst hinsichtlich von Anlagen nach § 5 Absatz 2 weiterhin die folgenden Punkte: 1. im Rahmen der Erzeugungsauslagen wird ein ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenStrommarktgesetz
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Artikel 6 StroMaG Änderung der Reservekraftwerksverordnung ... sollen bis spätestens zum 15. Dezember abgeschlossen werden." 6. § 5 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden die Wörter ... Anlagen (1) Die Kosten, die durch die Nutzung der bestehenden Anlagen nach § 5 in der Netzreserve entstehen, werden dem Betreiber der Anlage durch den jeweiligen Betreiber des ... in Form einer angemessenen Verzinsung für bestehende Anlagen nach § 5 Absatz 2 sind nur erstattungsfähig, wenn und soweit eine verlängerte Kapitalbindung in ... (3) Die Kostenregelung nach Absatz 1 Satz 1 umfasst hinsichtlich von Anlagen nach § 5 Absatz 2 weiterhin die folgenden Punkte: 1. im Rahmen der Erzeugungsauslagen wird ein ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10749/v182357.htm