Artikel 3 - Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG)

Artikel 3 Änderung der Arzneimittelpreisverordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2013 AMPreisV § 3

In § 3 Absatz 1 Satz 1 der Arzneimittelpreisverordnung vom 14. November 1980 (BGBl. I S. 2147), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. September 2012 (BGBl. I S. 2063) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Euro" die Wörter „zuzüglich 16 Cent zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 3 ANSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 ANSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ANSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

14. SGB V-Änderungsgesetz (14. SGB V-ÄndG)
G. v. 27.03.2014 BGBl. I S. 261
Artikel 2b 14. SGB V-ÄndG Änderung der Arzneimittelpreisverordnung
... Arzneimittelpreisverordnung vom 14. November 1980 (BGBl. I S. 2147), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2420) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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