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Artikel 2 - Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG)

Artikel 2 Änderung des Arzneimittelgesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2013 AMG § 78

In § 78 Absatz 1 Satz 2 des Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. Juni 2013 (BGBl. I S. 1687) geändert worden ist, werden die Wörter „den Festzuschlag" durch die Wörter „den Anteil des Festzuschlags, der nicht der Förderung der Sicherstellung des Notdienstes dient," ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 ANSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 ANSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ANSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung EU-rechtlicher Verweisungen im Arzneimittelgesetz
V. v. 12.07.2013 BGBl. I S. 2439
Artikel 1 4. EURVAMGAnpV
... der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2420) geändert worden ist, wird die Angabe ...