Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2017 aufgehoben

§ 1 - Gemeinsame Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und von der Binnenschifferpatentverordnung (BinSchUOuBinSchPatentVAbwV k.a.Abk.)

V. v. 15.07.2013 BAnz AT 31.07.2013 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.11.2016 BAnz AT 07.12.2016 V1
Geltung ab 01.08.2013 bis 31.12.2017; FNA: 9500-18-1 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Binnenschifffahrt
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§ 1 Abweichende Regelung zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung


§ 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. August 2013 BinSchUO

Die Binnenschiffsuntersuchungsordnung ist mit den sich aus der in dem Anhang 1 aufgeführten vorübergehenden Regelung ergebenden Maßgaben anzuwenden.

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Zitierungen von § 1 Gemeinsame Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und von der Binnenschifferpatentverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BinSchUOuBinSchPatentVAbwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BinSchUOuBinSchPatentVAbwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anhang 1 BinSchUOuBinSchPatentVAbwV (zu § 1) Abweichung zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO) (vom 08.12.2016)
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Gemeinsamen Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und von der Binnenschifferpatentverordnung
V. v. 07.04.2014 BAnz AT 15.04.2014 V1
Artikel 1 2. BinSchUOuaAbwVÄndV
... Anhang 1 zu § 1 der Gemeinsamen Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der ...


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