§ 25 Wahlkosten, Wahlordnung
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1Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erläßt zur Durchführung dieses Gesetzes durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, eine
Wahlordnung.
2Es wird ermächtigt, die
Bundeswahlordnung und die
Bundeswahlgeräteverordnung für entsprechend anwendbar zu erklären und in der
Wahlordnung besondere Vorschriften zu treffen insbesondere über
- 1.
- die Wahlorgane,
- 2.
- die Vorbereitung der Wahl, einschließlich Inhalt und Form der Wahlvorschläge nebst der dazugehörigen Unterlagen, ihrer Einreichung, Überprüfung, Mängelbeseitigung und Zulassung sowie Form und Inhalt des Stimmzettels und des Wahlumschlages,
- 3.
- die Wahlbeteiligung von Wahlberechtigten, die in den Gebieten der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union leben,
- 3a.
- die Vorbereitung der Wahl für Unionsbürger,
- 4.
- die Briefwahl,
- 5.
- die Abgabe und Aufnahme von Versicherungen an Eides Statt,
- 6.
- die Wahlzeit,
- 7.
- die Ermittlung und die Feststellung des Wahlergebnisses,
- 8.
- die Benachrichtigung der gewählten Bewerber,
- 9.
- die Überprüfung der Wahl,
- 10.
- die Berufung von Listennachfolgern,
- 11.
- die Durchführung von Nach- und Wiederholungswahlen.
Frühere Fassungen von § 25 EuWG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotSonstige
Achte Verordnung zur Änderung der EuropawahlordnungV. v. 11.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 215
Fünfte Verordnung zur Änderung der EuropawahlordnungV. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4335
Sechste Verordnung zur Änderung der EuropawahlordnungV. v. 16.05.2018 BGBl. I S. 570
Siebte Verordnung zur Änderung der EuropawahlordnungV. v. 02.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 119, 145
Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der EuropawahlordnungV. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 476
Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung und der EuropawahlordnungV. v. 03.12.2008 BGBl. I S. 2378
Zitate in ÄnderungsvorschriftenElfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Fünftes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes
G. v. 07.10.2013 BGBl. I S. 3749
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