Berichtigung - Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWBNBBer k.a.Abk.)

B. v. 12.08.2013 BGBl. I S. 3245 (Nr. 49); Geltung ab 30.06.2013

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 30. Juni 2013 GWB-NB GWB § 21, § 47, § 71a

In der Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750) ist die Neufassung wie folgt zu berichtigen:

1.
In § 21 Absatz 2 Nummer 3 ist das Wort „ergangenen" durch das Wort „ergangen" zu ersetzen.

2.
In § 47 Absatz 1 Satz 3 sind die Wörter „Angaben der" durch die Wörter „Angaben zu" zu ersetzen.

3.
In § 71a Absatz 1 Satz 2 sind die Wörter „der Entscheidung" durch die Wörter „der Endentscheidung" zu ersetzen.



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