Artikel 12 - Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (VerbrRRLUG k.a.Abk.)

Artikel 12 Änderung des Vermögensanlagengesetzes


Artikel 12 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 13. Juni 2014 VermAnlG § 11

In § 11 Absatz 2 Satz 3 des Vermögensanlagengesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 57 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 357" durch die Angabe „§ 357a" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 12 Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 VerbrRRLUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VerbrRRLUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuchs
G. v. 04.10.2013 BGBl. I S. 3746
Artikel 3 HGBÄndG Änderung sonstigen Bundesrechts
... Vermögensanlagengesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3642) geändert worden ist, wird die Angabe ...


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