Artikel 8 - Verordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats (FkSolVEV k.a.Abk.)

V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672 (Nr. 58); Geltung ab 28.09.2013
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Artikel 8 Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. September 2013 ZAGAnzV Anlage 6, Anlage 7, Anlage 8

In Anlage 6 (zu § 10 Absatz 2 Satz 5), Anlage 7 (zu § 11 Absatz 1 und 2) und Anlage 8 (zu § 12 Absatz 1 und 2) der ZAG-Anzeigenverordnung vom 15. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3603) wird jeweils die Angabe „§ 104k Nr. 2 Buchstabe a VAG" durch die Angabe „§ 2 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe a des Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetzes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 8 Verordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 FkSolVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FkSolVEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Anpassung von aufsichtsrechtlichen Verordnungen an das CRD IV-Umsetzungsgesetz
V. v. 30.01.2014 BGBl. I S. 322
Artikel 7 CRDIVAnpV Änderung der ZAG-Anzeigenverordnung
... ZAG-Anzeigenverordnung vom 15. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3603), die durch Artikel 8 der Verordnung vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3672 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 4 Absatz 2 Satz 3 ...


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