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Eingangsformel - Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (7. VgVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 97 Absatz 6 und des § 127 Nummer 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750) verordnet die Bundesregierung:

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