Artikel 11 - Neunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (9. FeVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 05.11.2013 BGBl. I S. 3920 (Nr. 66); zuletzt geändert durch Artikel 7b V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348
Geltung ab 01.05.2014, abweichend siehe Artikel 12
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Artikel 11 Aufhebung der Ersten Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung


Artikel 11 ändert mWv. 1. Mai 2014 1. FeVAusnV

Die Erste Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 15. April 2011 (BGBl. I S. 650) wird aufgehoben.



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