Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.11.2016 aufgehoben

§ 3 - Siebte Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung (7. BinSchUOAbweichV)

V. v. 13.11.2013 BAnz AT 28.11.2013 V2
Geltung ab 01.12.2013 bis 30.11.2016; FNA: 9500-18-2 Verwaltung und allgemeine Ordnung der Binnenschifffahrt

§ 3 Inkrafttreten


§ 3 ändert mWv. 1. Dezember 2016 7. BinSchUOAbweichV

Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2013 in Kraft und mit Ablauf des 30. November 2016 außer Kraft.



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