Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2014 aufgehoben
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§ 3 - Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2014 (SGB3EntGV 2014 k.a.Abk.)

V. v. 09.12.2013 BGBl. I S. 4073 (Nr. 70); aufgehoben durch § 3 V. v. 15.12.2014 BGBl. I S. 2198
Geltung ab 01.01.2014; FNA: 860-3-26-11 Sozialgesetzbuch
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§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 3 ändert mWv. 1. Januar 2014 SGB3EntGV 2013

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2013 vom 7. März 2013 (BGBl. I S. 450) außer Kraft.



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