- 1.
- Art, Herkunft und Zahl der verwendeten Wirbeltiere oder Kopffüßer,
- 1a.
- Art, Herkunft und Zahl der Tiere, einschließlich genetisch veränderter Tiere, die
- a)
- zur Verwendung in Tierversuchen nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes oder für wissenschaftliche Untersuchungen nach § 4 Absatz 3 des Tierschutzgesetzes gezüchtet und getötet worden sind sowie
- b)
- nicht in solchen Tierversuchen oder für solche wissenschaftlichen Untersuchungen verwendet worden sind,
- 2.
- Zweck und Art der Tierversuche und
- 3.
- den Schweregrad der Tierversuche nach Artikel 15 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang VIII der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (ABl. L 276 vom 20.10.2010, S. 33)
nach Maßgabe des Absatzes 2 zu melden.
2Satz 1 Nummer 1 und 2 gilt entsprechend im Falle des Verwendens von Wirbeltieren nach
§ 4 Absatz 3 Satz 1 des Tierschutzgesetzes.
3Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für das Verwenden von Tieren, die in
§ 14 Nummer 1 Buchstabe b der Tierschutz-Versuchstierverordnung vom
1. August 2013 (BGBl. I S. 3125) bezeichnet sind.
(2) Die Meldungen sind elektronisch für jedes Kalenderjahr bis zum 31. März des folgenden Jahres mit dem Inhalt nach dem Muster der Anlage zu erstatten.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
§ 3 VersTierMeldV Ordnungswidrigkeiten ... b des Tierschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 1 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht ...
Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Versuchstierverordnung und der Versuchstiermeldeverordnung
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3570