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§ 2 - Versuchstiermeldeverordnung (VersTierMeldV k.a.Abk.)

Artikel 1 V. v. 12.12.2013 BGBl. I S. 4145 (Nr. 72); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3570
Geltung ab 18.12.2013; FNA: 7833-3-21 Tierschutz
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§ 2 Übermittlungsverfahren



Die zuständige Behörde übermittelt alle in einem Land für ein Kalenderjahr gemachten Meldungen in anonymisierter Form jeweils bis zum 30. Juni des folgenden Jahres dem Bundesinstitut für Risikobewertung.



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Frühere Fassungen von § 2 Versuchstiermeldeverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 20.08.2021Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Versuchstierverordnung und der Versuchstiermeldeverordnung
vom 11.08.2021 BGBl. I S. 3570
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 395 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuellvor 08.09.2015Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 Versuchstiermeldeverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 VersTierMeldV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VersTierMeldV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Versuchstierverordnung und der Versuchstiermeldeverordnung
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3570
Artikel 2 TierSchVersVuaÄndV Änderung der Versuchstiermeldeverordnung
... für solche wissenschaftlichen Untersuchungen verwendet worden sind,". 2. In § 2 werden die Wörter „dem Bundesministerium für Ernährung und ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 395 10. ZustAnpV Änderung der Versuchstiermeldeverordnung
...  In § 2 der Versuchstiermeldeverordnung vom 12. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4145) werden die Wörter ...