Für die Meldungen für das Kalenderjahr 2013 ist die
Versuchstiermeldeverordnung vom
4. November 1999 (BGBl. I S. 2156), die zuletzt durch Artikel
3 der Verordnung vom
1. August 2013 (BGBl. I S. 3125) geändert worden ist, mit der Maßgabe weiter anzuwenden, dass Verweise auf das
Tierschutzgesetz als Verweise auf das
Tierschutzgesetz in der bis zum 13. Juli 2013 geltenden Fassung gelten.