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Artikel 3 - Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (TierSchVersVEV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Versuchstiermeldeverordnung


Artikel 3 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 13. August 2013 VersTierMeldV § 1, Anlage

Die Versuchstiermeldeverordnung vom 4. November 1999 (BGBl. I S. 2156), die zuletzt durch Artikel 420 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Bezeichnung werden nach dem Wort „Wirbeltiere" die Wörter „oder Kopffüßer" eingefügt.

2.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Wer Tierversuche nach § 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes an Wirbeltieren oder Kopffüßern durchführt oder Wirbeltiere nach § 4 Absatz 3 des Tierschutzgesetzes verwendet, ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Angaben über Art, Herkunft und Zahl der verwendeten Wirbeltiere oder Kopffüßer sowie über den Zweck und die Art der Versuche oder der sonstigen wissenschaftlichen Verwendung nach Maßgabe des Absatzes 2 Satz 1 zu melden."

b)
Folgender Absatz 3 wird angefügt:

„(3) Für die Meldungen für die Kalenderjahre 2012 und 2013 sind die Vorschriften dieser Verordnung in der bis zum 13. August 2013 geltenden Fassung weiter anzuwenden mit der Maßgabe, dass Verweise auf das Tierschutzgesetz als Verweise auf das Tierschutzgesetz in der bis zum 13. Juli 2013 geltenden Fassung gelten."

3.
Die Anlage wird wie folgt geändert:

a)
In der Überschrift werden nach dem Wort „Wirbeltiere" die Wörter „oder Kopffüßer" eingefügt.

b)
Nummer 1 wird wie folgt geändert:

aa)
Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Die Angaben beziehen sich grundsätzlich auf alle Wirbeltiere, die im Berichtszeitraum nach § 4 Absatz 3 des Tierschutzgesetzes für wissenschaftliche Zwecke getötet, und auf alle Wirbeltiere oder Kopffüßer, die für Tierversuche nach § 7 Absatz 2 verwendet wurden."

bb)
In Satz 10 werden nach dem Wort „Wirbeltiere" die Wörter „oder Kopffüßer" eingefügt.

c)
Nummer 2 wird wie folgt geändert:

aa)
Die Erläuterungen zu Spalte 2 werden wie folgt gefasst:

„Spalte 2: (Tierschutzrechtliche Zuordnung der Vorhaben)
Bitte geben Sie an, ob die Tiere für Vorhaben Code-Nr.:
- nach § 4 Absatz 3 (Töten zu wissenschaftlichen Zwecken) 21
- nach § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 (Entnahme von
Geweben oder Organen)
22
- nach § 7 Absatz 2 Satz 1 (Eingriffe oder Behandlungen
zu Versuchszwecken),
 
 - unter Betäubung ohne Wiedererwachen aus dieser
Betäubung
23
 - ohne Betäubung oder unter Betäubung mit
Wiedererwachen aus dieser Betäubung
24
- nach § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 (Aus-, Fort-
oder Weiterbildung)
25
- nach § 7 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 (Herstellung,
Gewinnung, Aufbewahrung oder Vermehrung von
Stoffen, Produkten oder Organismen)
26
des Tierschutzgesetzes verwendet wurden."  


 
 
bb)
Die Erläuterungen zu Spalte 9 werden wie folgt geändert:

aaa)
In Anstrich 2, 3 und 4 wird jeweils das Wort „EG-Rechtsvorschriften" durch das Wort „EU-Rechtsvorschriften" ersetzt.

bbb)
In Anstrich 3 wird das Wort „EG-harmonisierten" durch das Wort „EU-harmonisierten" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 TierSchVersVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierSchVersVEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Versuchstiermeldeverordnung
Artikel 1 V. v. 12.12.2013 BGBl. I S. 4145; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3570
§ 4 VersTierMeldV Übergangsvorschrift
... die Versuchstiermeldeverordnung vom 4. November 1999 (BGBl. I S. 2156), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 1. August 2013 (BGBl. I S. 3125) geändert worden ist, mit der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Ablösung der Versuchstiermeldeverordnung und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften
V. v. 12.12.2013 BGBl. I S. 4145
Artikel 8 VersTierMeldVEV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... die Versuchstiermeldeverordnung vom 4. November 1999 (BGBl. I S. 2156), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 1. August 2013 (BGBl. I S. 3125) geändert worden ist, außer ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Versuchstiermeldeverordnung
V. v. 04.11.1999 BGBl. I S. 2156; aufgehoben durch Artikel 8 V. v. 12.12.2013 BGBl. I S. 4145
Anlage VersTierMeldV (zu § 1 Abs. 2) (vom 13.08.2013)
... gestellt. --- *) Anm. d. Red.: Artikel 3 Nr. 3 c bb aaa V. v. 1. August 2013 (BGBl. I S. 3125) im vierten Anstrich nicht ...