Anlage 6 STAK *)
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- in den Bilddateien nicht konsolidierte Änderungen, siehe Änderungsvorschrift:
In den Anlagen 2 bis 7 werden jeweils in Zeile 3 die Wörter „Vertrauliches Bankaufsichtsmaterial" durch das Wort „ECB-CONFIDENTIAL" ersetzt.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 8 GroMiKV Stammdaten der Großkreditnehmer (vom 01.03.2019) ... Kunden für Großkreditanzeigen nach Artikel 394 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 - STAK ( Anlage 6 ) zu verwenden. Kann das Institut einen neuen Kreditnehmer oder eine neue Gruppe ...
Anlage 2 GroMiKV Meldeformular EA *) (vom 28.06.2021) ... nicht konsolidierte Änderungen, siehe Änderungsvorschrift: In den Anlagen 2 bis 7 werden jeweils in Zeile 3 die Wörter „Vertrauliches Bankaufsichtsmaterial" ...
Anlage 3 GroMiKV Meldeformular STA *) (vom 28.06.2021) ... nicht konsolidierte Änderungen, siehe Änderungsvorschrift: In den Anlagen 2 bis 7 werden jeweils in Zeile 3 die Wörter „Vertrauliches Bankaufsichtsmaterial" ...
Anlage 4 GroMiKV GbR *) (vom 28.06.2021) ... nicht konsolidierte Änderungen, siehe Änderungsvorschrift: In den Anlagen 2 bis 7 werden jeweils in Zeile 3 die Wörter „Vertrauliches Bankaufsichtsmaterial" ...
Anlage 5 GroMiKV MKNE *) (vom 28.06.2021) ... nicht konsolidierte Änderungen, siehe Änderungsvorschrift: In den Anlagen 2 bis 7 werden jeweils in Zeile 3 die Wörter „Vertrauliches Bankaufsichtsmaterial" ...
Anlage 6 GroMiKV STAK *) (vom 28.06.2021) ... nicht konsolidierte Änderungen, siehe Änderungsvorschrift: In den Anlagen 2 bis 7 werden jeweils in Zeile 3 die Wörter „Vertrauliches Bankaufsichtsmaterial" ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
V. v. 22.06.2021 BGBl. I S. 1847
Artikel 1 3. GroMiKVÄndV ... § 20 wird aufgehoben. 10. Anlage 1 wird aufgehoben. 11. In den Anlagen 2 bis 7 werden jeweils in Zeile 3 die Wörter „Vertrauliches Bankaufsichtsmaterial" ...
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