interne Verweise§ 3 FinaRisikoV Termin und Verfahren zur Einreichung (vom 13.07.2018) ... (3) Die Finanzinformationen und die ergänzenden Informationen gemäß § 7 Absatz 3 sind der Deutschen Bundesbank elektronisch zu übermitteln. Die Bundesbank ... und den Übertragungsweg. (4) Die ergänzenden Informationen gemäß § 7 Absatz 1 und 2 sind der zuständigen Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank formlos ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Finanzinformationenverordnung und der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
V. v. 19.12.2014 BGBl. I S. 2336
Zweite Verordnung zur Änderung der Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung
V. v. 04.07.2018 BGBl. I S. 1086
Artikel 1 2. FinaRisikoVÄndV Änderung der Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Ergänzende Informationen von ... geändert: a) Die Angabe zu § 7 wird wie folgt gefasst: „ § 7 Ergänzende Informationen von Finanzdienstleistungsinstituten". b) Die Angabe ... die Wörter „und die ergänzenden Informationen gemäß § 7 Absatz 3 " ergänzt. c) In Absatz 4 werden nach den Wörtern „Die ... „Die ergänzenden Informationen" die Wörter „gemäß § 7 Absatz 1 und 2 " ergänzt. 4. § 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz ... zu den Passiva - QV 2 (Anlage 9)." c) Absatz 3 wird aufgehoben. 6. § 7 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 7 Ergänzende Informationen von Finanzdienstleistungsinstituten". b) Folgender ...
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