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IV. - Organisationserlass der Bundeskanzlerin (BKOrgErl k.a.Abk.)

E. v. 17.12.2013 BGBl. I S. 4310 (Nr. 75)
Geltung ab 21.12.2013; FNA: 1103-4-25 Bundesregierung

IV.



Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur werden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Zuständigkeiten übertragen für

1.
TK-Wirtschaft, Breitbandstrategie,

2.
Telekommunikationsrecht

einschließlich der diesbezüglichen Fachaufsicht über die Bundesnetzagentur. Die Aufsicht über die Bundesnetzagentur im Übrigen verbleibt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Die Zuständigkeitsübertragung schließt deren europäische und internationale Bezüge sowie die Grundsatz- und Planungsangelegenheiten ein.

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