Artikel 1 - Dritte Verordnung zur Änderung der Pensionsfondsberichterstattungsverordnung (3. BerPensVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4380 (Nr. 76); Geltung ab 24.12.2013
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Artikel 1 Änderung der Pensionsfondsberichterstattungsverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 24. Dezember 2013 BerPensV Anlage 1, Anlage 2

Die Pensionsfondsberichterstattungsverordnung vom 25. Oktober 2005 (BGBl. I S. 3048), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 23. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3129) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Anlage 1 wird nach der Kennzahl „62 Bulgarien" die Kennzahl „63 Kroatien" eingefügt.

2.
In Anlage 2 Abschnitt C Nummer 3.3.2.3.3 Fall 2 wird die Angabe „Herkunft 21-60" durch die Angabe „Herkunft 21-63" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Pensionsfondsberichterstattungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 3. BerPensVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. BerPensVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Aufhebung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
V. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2345
Artikel 1 VAGVAufhV Aufhebung von Verordnungen zum 1. Januar 2016
... vom 25. Oktober 2005 (BGBl. I S. 3048), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4380) geändert worden ist, 11. ...


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