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§ 1 - Beratungshilfeformularverordnung (BerHFV)
V. v. 02.01.2014 BGBl. I S. 2 (Nr. 1); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2368
Geltung ab 09.01.2014; FNA: 303-15-3 Notare, Rechtsanwälte, Rechtsberater; Beurkundung
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Geltung ab 09.01.2014; FNA: 303-15-3 Notare, Rechtsanwälte, Rechtsberater; Beurkundung
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§ 1 Formulare
§ 1 wird in 3 Vorschriften zitiert
Im Bereich der Beratungshilfe sind zu verwenden:
- 1.
- vom Rechtsuchenden für den Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe das in Anlage 1 bestimmte Formular mit Hinweisblatt, falls der Rechtsuchende eine natürliche Person ist und den Antrag nicht mündlich stellt,
- 2.
- von der Beratungsperson für ihren Antrag auf Zahlung einer Vergütung das in Anlage 2 bestimmte Formular.
Zitierungen von § 1 BerHFV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 BerHFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BerHFV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 BerHFV Vereinfachter Antrag
... Leistungen zum Lebensunterhalt bezieht, muss die Abschnitte C bis G des Formulars nach § 1 Nummer 1 vorbehaltlich einer anderweitigen Anordnung des Amtsgerichts nicht ausfüllen, wenn ...
Anlage 2 BerHFV (zu § 1 Nummer 2) Antrag auf Vergütung (vom 01.03.2023)
Zitat in folgenden Normen
Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung
V. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2368
Anhang ZVFVuaÄndV zu Artikel 2
... 2 (zu § 1 Nummer 2 ) Antrag auf Vergütung (siehe ...
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