Artikel 1 - Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (SaatgRuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 10. Januar 2014 SaatArtVerzV Anlage

Die Anlage der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2696), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2270) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 2.24 wird aufgehoben.

2.
Die bisherigen Nummern 2.25 bis 2.31 werden die neuen Nummern 2.24 bis 2.30.

3.
Nach der neuen Nummer 2.30 wird folgende Nummer 2.31 eingefügt:

„2.31Solanum lycopersicum L. Tomate".


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Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 SaatgRuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SaatgRuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 09.06.2017 BGBl. I S. 1614
Artikel 1 17. SaatGRÄndV Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2696), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Januar 2014 (BGBl. I S. 26 ) geändert worden ist, werden die Wörter „Lolium x boucheanum Kunth" durch die ...


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