Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann den Wortlaut der
Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz, der
Saatgutverordnung, der
Erhaltungssortenverordnung und der
Erhaltungsmischungsverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.