Zitierungen von § 51 See-BV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 See-BV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in See-BV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 See-BV Begriffsbestimmungen (vom 31.07.2021)
... eingetragen sind, 5. „Qualifikationsnachweis" der schriftliche Nachweis nach § 51 , der weder ein Befähigungszeugnis noch einen Befähigungsnachweis darstellt, der jedoch ...
§ 3 See-BV Zuständigkeiten (vom 31.07.2021)
... 44 bis 46 keiner Bescheinigung des Bundesamtes, wenn Bescheinigungen nach Maßgabe des § 51 Absatz 6 oder des § 54 Absatz 2 ausgestellt werden. (4) Abweichend von Absatz 1 ...
§ 5 See-BV Allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb von Bescheinigungen (vom 31.07.2021)
... Schiffen, die in Polargewässern verkehren und 4. einen Qualifikationsnachweis nach § 51 Absatz 1 . (2) Wer ein Befähigungszeugnis für den nautischen Schiffsdienst erwerben ...
§ 65 See-BV Änderung der Gebührenverordnung für Amtshandlungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie
... Nummer 2 und Absatz 6 Nummer 2, § 50 Absatz 2 Num- mer 2 und Absatz 4 Nummer 2, § 51 Absatz 5, § 53 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a und Absatz 5, § 54 Absatz 1 und 3, ...
 
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Zitat in folgenden Normen

BSH-Gebührenverordnung (BSHGebV)
V. v. 06.07.2018 BGBl. I S. 1168; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 21.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 49
Anlage BSHGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 25.02.2023)
... 4 Nummer 2 und Absatz 6 Nummer 2, § 50 Absatz 2 Nummer 2 und Absatz 4 Nummer 2, § 51 Absatz 5 , § 53 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a und Absatz 5, § 54 Absatz 1 und 3, § 55 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Seeleute-Befähigungsverordnung
V. v. 28.07.2021 BGBl. I S. 3236
Artikel 1 1. See-BVÄndV Änderung der Seeleute-Befähigungsverordnung
... Seeschifffahrt e. V. beteiligen." b) In Absatz 3 wird die Angabe „ § 51 Absatz 5" durch die Angabe „§ 51 Absatz 6" ersetzt. c) Absatz 5 ... b) In Absatz 3 wird die Angabe „§ 51 Absatz 5" durch die Angabe „ § 51 Absatz 6" ersetzt. c) Absatz 5 wird wie folgt geändert: aa) ... die in Polargewässern verkehren und 4. einen Qualifikationsnachweis nach § 51 Absatz 1 ." b) Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: „Für ... nachzuweisen." 47. Der bisherige Abschnitt 2 wird Abschnitt 4. 48. § 51 wird wie folgt gefasst: „§ 51 Qualifikationsnachweise für den ... Abschnitt 2 wird Abschnitt 4. 48. § 51 wird wie folgt gefasst: „ § 51 Qualifikationsnachweise für den Schiffsdienst auf Fahrgastschiffen (1) Für ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

BSH-Gebührenverordnung (BSHGebV)
V. v. 20.07.2012 BGBl. I S. 1642; aufgehoben durch § 5 V. v. 06.07.2018 BGBl. I S. 1168
Anlage BSHGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 09.10.2015)
... 4 Nummer 2 und Absatz 6 Nummer 2, § 50 Absatz 2 Num- mer 2 und Absatz 4 Nummer 2, § 51 Absatz 5, § 53 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a und Absatz 5, § 54 Absatz 1 und 3, ...


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