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Artikel 4 - Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes (FiMaAnpG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 19. Juli 2014 EGHGB Artikel 71

Das Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4101-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3746) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Abschnittsüberschrift „Dreiunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschriften zum AIFM-Umsetzungsgesetz" wird gestrichen.

2.
Nach dem ersten Artikel 71 (Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts) wird folgende Abschnittsüberschrift eingefügt:

„Vierunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschriften zum AIFM-Umsetzungsgesetz".

3.
Der bisherige zweite Artikel 71 (Übergangsvorschriften zum AIFM-Umsetzungsgesetz) wird Artikel 72.



 

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 FiMaAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FiMaAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
G. v. 24.04.2015 BGBl. I S. 642; aufgehoben durch Artikel 27 G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Artikel 12 BGleiNRG Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
... Gliederungsnummer 4101-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15. Juli 2014 (BGBl. I S. 934) geändert worden ist, wird folgender ...